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Neue Handgepaeckbestimmungen der EU

 

Seit dem 6. November 2006 gilt eine neue Verordnung der Europaeischen Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Diese Verordnung beschraenkt die Menge an Flüssigkeit, die Fluggaeste im Handgepaeck durch die Sicherheitskontrollenstellen mitnehmen duerfen. Weitere Informationen zur Mitnahme von aufzugebendem Gepaeck und zu den Bestimmungen der einzelnen Fluggesell- schaften erfahren Sie bei uns telefonisch 030 315 22 30 oder per Mail : info@continentalreisen.de                            

Die Verordnung gilt für alle Abflüge von Flughaefen innerhalb der Europaeischen Gemeinschaft sowie der Schweiz, Norwegen und Island. Folgende zwei Einschraenkungen der Fluessigkeitsmengen im Handgepaeck gelten:

1. Fluggäste duerfen Fluessigkeiten nur in Behaeltern mitnehmen, deren Fassungsvermoegen bei maximal 100 ml liegt.

2. Alle Fluessigkeitsbehaelter muessen in einem Plastikbeutel an den Sicherheitskontrollstellen vorgezeigt werden. Dieser Plastikbeutel darf ein Fassungsvermoegen von maximal einem Liter haben und muss transparent und verschließbar sein.

Fluessigkeiten sind beispielsweise Getraenke, Gels, Lotionen, Cremes, Zahnpasta und Rasierschaum. Es besteht keine Pflicht für die Flughaefen, die Plastikbeutel für die Passagiere bereitzuhalten.

In folgenden Faellen gelten Ausnahmen:
· Babynahrung, -milch oder -saefte für mitreisende Babies und Kleinkinder duerfen mitgefuehrt werden.

· Persoenlich verschriebene Medikamente und waehrend des Fluges benoetigte Medikamente, wie zum Beispiel Insulin, duerfen mitgefuehrt werden. Es empfiehlt sich, eine aerztliche Bescheinigung mitzufuehren, die bestaetigt, dass der Fluggast diese Medikamente benötigt.

Außerdem sind Passagiere dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle Maentel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und grosse elektronische Geraete, wie zum Beispiel Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen.

Am Flughafen, hinter den Sicherheitskontrollen (z.B. im Duty Free Shop), erworbene Fluessigkeiten duerfen im Handgepaeck mitgeführt werden. Ihre Einkaeufe aus Duty Free- und Travel-Value-Laeden  sind innerhalb der EU mitzunehmen und werden Ihnen vom Verkaufspersonal in transparenten und versiegelten Beuteln übergeben. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg der Waren sorgfaeltig auf, dieser muss auf den Tag der Reise ausgestellt sein. Bleibt der Beutel bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt, gewaehrleistet das in der EU ein reibungsloses Umsteigen mit den Duty Free-Waren. Für die USA gelten derzeit Sonderregelungen für Duty-Free-Einkaeufe. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Verkaufsstelle.
Darüber hinaus wird ab 6. Mai 2007 (bei British Airways ab sofort) die Groesse des Handgepaecks auf maximal 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt, was ungefaehr der Groesse eines kleinen Rollkoffers entspricht. Ausnahmeregeln für Musikinstrumente werden weiterhin bestehen bleiben.
Die bereits bekannten Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen im Gepaeck und Handgepaeck bleiben gueltig.
Für Fluege in die USA gelten moeglicherweise zusaetzliche Bestimmungen für die Mitnahme von Handgepaeck an Bord. Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website der Amerikanischen Botschaft.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Inneren.

Angemessenes Reisegepaeck

Entscheiden Sie sich am besten für gut verschliessbare Gepaeckstuecke. Es gibt heute qualitativ sehr robuste Reisekoffer aus diversen Materialien, die sich besonders für Flugreisen (Stoss, Feuchtigkeit, etc.) eignen. Reisetaschen sind nicht als Hauptgepaeck für laengere Flugreisen zu empfehlen.

Auf jedem Gepaeckstueck sollten Sie Ihren Namen und Ihre Heim- resp. Ihre Hoteladresse anschreiben. Dies vermeidet Verwechslungen und allfaellige Nachforschungen bei Verlust.

Es kann vorkommen, dass Gepaeckstücke im Zielort verspaetet eintreffen. Aus diesem Grund raten wir Ihnen Wertsachen, persönliche Dokumente, Reiseunterlagen, Schluessel, Medikamente.sowie wichtige Gebrauchs- gegenstände wie Toilettenartikel, Badehose, Unterwaesche, usw. ins Handgepaeck zu nehmen.

Freigepaeck

Das Maximalgewicht und die Menge des Gepaecks variiert je nach Fluggesellschaft oder nach Strecke (z.B. bei Inlandfluegen mit kleineren Maschinen). In Ihrem Flugschein finden Sie die entsprechenden Hinweise. In der Regel haben Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren Anrecht auf 20 kg Freigepaeck in der Economy Klasse, 30 kg in der Business-Klasse und 40 kg in der First-Klasse. Das Handgepaeck ist auf 5 kg beschraenkt.

Ausnahmen
Im Verkehr mit den USA und Kanada gilt das sogenannte Stueck-Konzept (piece concept) und nicht die allgemeine Freigepaecklimite. Das Freigepäck wird dabei nach Dimensionen definiert und muss obligatorisch beruecksichtigt werden. Die folgenden Massangaben gelten in den drei Klassen sowie auch für Kinder ab 2 Jahren:

  • Aufgegebenes Gepaeck (max. Gewicht pro Gepaeckstueck 32 kg). Zwei Gepaeckstuecke pro Passagier sind erlaubt. Hoechstmass von je 158 cm (Summe von Laenge + Hoehe + Breite)
  • Handgepaeck (max. Gewicht 10 kg). Ein Gepaeckstueck mit einem Hoechstmass von je 115 cm (Laenge + Hoehe + Breite) erlaubt.

    Uebergepaeck

    Natürlich kann Uebergepaeck in der Regel gegen Bezahlung mitgenommen werden. Die Tarife für Uebergepaeck sind jedoch sehr hoch und müssen direkt beim Check-in bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass ein einzelnes Gepaeckstueck maximal 50 kg schwer sein darf. Sie koennen dieses auf eigene Kosten und Verantwortung per See- oder Luftfracht nach Hause senden.

    Sperriges Gepaeck und Sportausruestungen

    Wird Ihr Gepaeck auf dem Flug beschaedigt oder geht es verloren, melden Sie sich vor Verlassen der Ankunftshalle unbedingt am "Lost & Found"-Schalter und lassen Sie sich einen sogenannten PIR (Property Irregularity Report , d.h eine schriftliche Bestaetigung der Beschaedigung oder des Verlustes) ausstellen. Falls Sie vor der Abreise eine Gepaeckversicherung abgeschlossen haben, muessen Sie den PIR nach Ihrer Rueckkehr zusammen mit der Versicherungspolice an die entsprechende Versicherungs-gesellschaft senden. Bei Diebstahl ist zudem ein Polizeibericht notwendig. Bestaetigungen müssen nach dem Schadenereignis an Ort und Stelle verlangt werden. Ohne diese Dokumente wird dieVersicherungsgesellschaft keinen Schadenersatz leisten.