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Seit dem 6. November 2006 gilt eine neue Verordnung der Europaeischen
Kommission zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Diese Verordnung
beschraenkt die Menge an Flüssigkeit, die Fluggaeste im Handgepaeck durch
die Sicherheitskontrollenstellen mitnehmen duerfen. Weitere Informationen
zur Mitnahme von aufzugebendem Gepaeck und zu den Bestimmungen der
einzelnen Fluggesell- schaften erfahren Sie bei uns telefonisch 030
315 22 30 oder per Mail : info@continentalreisen.de
Die Verordnung gilt für alle Abflüge von Flughaefen innerhalb
der Europaeischen Gemeinschaft sowie der Schweiz, Norwegen und Island.
Folgende zwei Einschraenkungen der Fluessigkeitsmengen im Handgepaeck
gelten:
1. Fluggäste duerfen Fluessigkeiten nur in Behaeltern mitnehmen, deren
Fassungsvermoegen bei maximal 100 ml liegt.
2. Alle Fluessigkeitsbehaelter muessen in einem Plastikbeutel an den
Sicherheitskontrollstellen vorgezeigt werden. Dieser Plastikbeutel darf
ein Fassungsvermoegen von maximal einem Liter haben und muss transparent
und verschließbar sein.
Fluessigkeiten sind beispielsweise Getraenke, Gels, Lotionen, Cremes,
Zahnpasta und Rasierschaum. Es besteht keine Pflicht für die Flughaefen,
die Plastikbeutel für die Passagiere bereitzuhalten.
In folgenden Faellen gelten Ausnahmen:
· Babynahrung, -milch oder -saefte für mitreisende Babies und
Kleinkinder duerfen mitgefuehrt werden.
· Persoenlich verschriebene Medikamente und waehrend des Fluges benoetigte
Medikamente, wie zum Beispiel Insulin, duerfen mitgefuehrt werden. Es
empfiehlt sich, eine aerztliche Bescheinigung mitzufuehren, die bestaetigt,
dass der Fluggast diese Medikamente benötigt.
Außerdem sind Passagiere dazu verpflichtet, bei der Sicherheitskontrolle
Maentel, Jacken, Blazer oder Sakkos auszuziehen und grosse elektronische
Geraete, wie zum Beispiel Notebooks, aus den Taschen herauszunehmen.
Am Flughafen, hinter den Sicherheitskontrollen (z.B. im Duty Free
Shop), erworbene Fluessigkeiten duerfen im Handgepaeck mitgeführt werden.
Ihre Einkaeufe aus Duty Free- und Travel-Value-Laeden sind innerhalb
der EU mitzunehmen und werden Ihnen vom Verkaufspersonal in transparenten
und versiegelten Beuteln übergeben. Bitte bewahren Sie den Kaufbeleg der
Waren sorgfaeltig auf, dieser muss auf den Tag der Reise ausgestellt sein.
Bleibt der Beutel bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und
versiegelt, gewaehrleistet das in der EU ein reibungsloses Umsteigen mit
den Duty Free-Waren. Für die USA gelten derzeit Sonderregelungen für
Duty-Free-Einkaeufe. Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der
jeweiligen Verkaufsstelle.
Darüber hinaus wird ab 6. Mai 2007 (bei British Airways ab sofort) die
Groesse des Handgepaecks auf maximal 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt,
was ungefaehr der Groesse eines kleinen Rollkoffers entspricht.
Ausnahmeregeln für Musikinstrumente werden weiterhin bestehen bleiben.
Die bereits bekannten Bestimmungen zu verbotenen Gegenständen im Gepaeck
und Handgepaeck bleiben gueltig.
Für Fluege in die USA gelten moeglicherweise zusaetzliche
Bestimmungen für die Mitnahme von Handgepaeck an Bord. Aktuelle
Informationen finden Sie auf der Website der Amerikanischen
Botschaft.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website
des Bundesministeriums des Inneren.
| Angemessenes
Reisegepaeck |
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Entscheiden Sie sich am besten für gut
verschliessbare Gepaeckstuecke. Es gibt heute qualitativ sehr
robuste Reisekoffer aus diversen Materialien, die sich besonders für
Flugreisen (Stoss, Feuchtigkeit, etc.) eignen. Reisetaschen sind
nicht als Hauptgepaeck für laengere Flugreisen zu empfehlen.
Auf jedem Gepaeckstueck sollten Sie Ihren Namen
und Ihre Heim- resp. Ihre Hoteladresse anschreiben. Dies vermeidet
Verwechslungen und allfaellige Nachforschungen bei Verlust.
Es kann vorkommen, dass Gepaeckstücke im Zielort
verspaetet eintreffen. Aus diesem Grund raten wir Ihnen Wertsachen,
persönliche Dokumente, Reiseunterlagen, Schluessel,
Medikamente.sowie wichtige Gebrauchs- gegenstände wie
Toilettenartikel, Badehose, Unterwaesche, usw. ins Handgepaeck zu
nehmen.
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| Freigepaeck |
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Das Maximalgewicht und die Menge des Gepaecks
variiert je nach Fluggesellschaft oder nach Strecke (z.B. bei
Inlandfluegen mit kleineren Maschinen). In Ihrem Flugschein finden
Sie die entsprechenden Hinweise. In der Regel haben Erwachsene und
Kinder ab 2 Jahren Anrecht auf 20 kg Freigepaeck in der Economy
Klasse, 30 kg in der Business-Klasse und 40 kg in der First-Klasse.
Das Handgepaeck ist auf 5 kg beschraenkt.
Ausnahmen
Im Verkehr mit den USA und Kanada gilt das sogenannte Stueck-Konzept
(piece concept) und nicht die allgemeine Freigepaecklimite. Das
Freigepäck wird dabei nach Dimensionen definiert und muss
obligatorisch beruecksichtigt werden. Die folgenden Massangaben
gelten in den drei Klassen sowie auch für Kinder ab 2 Jahren:
- Aufgegebenes Gepaeck (max.
Gewicht pro Gepaeckstueck 32 kg). Zwei Gepaeckstuecke
pro Passagier sind erlaubt. Hoechstmass von je 158 cm (Summe von
Laenge + Hoehe + Breite)
- Handgepaeck (max. Gewicht 10
kg). Ein Gepaeckstueck mit einem Hoechstmass von je 115 cm (Laenge
+ Hoehe + Breite) erlaubt.
Uebergepaeck
Natürlich kann Uebergepaeck
in der Regel gegen Bezahlung mitgenommen werden. Die
Tarife für Uebergepaeck sind jedoch sehr hoch und müssen
direkt beim Check-in bezahlt werden. Bitte beachten Sie,
dass ein einzelnes Gepaeckstueck maximal 50 kg schwer sein
darf. Sie koennen dieses auf eigene Kosten und
Verantwortung per See- oder Luftfracht nach Hause senden.
Sperriges
Gepaeck und Sportausruestungen
Wird Ihr Gepaeck auf dem Flug beschaedigt
oder geht es verloren, melden Sie sich vor Verlassen der
Ankunftshalle unbedingt am "Lost &
Found"-Schalter und lassen Sie sich einen sogenannten
PIR (Property Irregularity Report , d.h eine schriftliche
Bestaetigung der Beschaedigung oder des Verlustes)
ausstellen. Falls Sie vor der Abreise eine
Gepaeckversicherung abgeschlossen haben, muessen Sie den PIR
nach Ihrer Rueckkehr zusammen mit der Versicherungspolice an
die entsprechende Versicherungs-gesellschaft senden. Bei
Diebstahl ist zudem ein Polizeibericht notwendig.
Bestaetigungen müssen nach dem Schadenereignis an Ort und
Stelle verlangt werden. Ohne diese Dokumente wird
dieVersicherungsgesellschaft keinen Schadenersatz leisten.
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