Continental Reiseagentur 

Allgemeine Geschaeftsbedingungen  

Das Reisebuero "Continental Reiseagentur GmbH" vertreten durch die Geschaeftfuehrerin  Leticia Pluemer erbringt Ihre Dienste ausschliesslich auf der Grundlage die Allgemeinen Geschaeftbedingungen. Sie gelten fuer alle kuenftigen Geschaeftbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals ausdruecklich vereinbart wurden.

1.Reisevertrag

Mit der Anmeldung wird nach Massgabe der Auschreibung mit Zugang verbindlich. Der Inhalt des Reisevertrages orientiert sich nach dem Reiseprospekt und der schriftlichen Reisebestaetigung. Dies gilt auch für telefonische Anmeldungen, Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen,beduerfen einer ausdruecklichen Bestaetigung der Continental Reiseagentur GmbH. Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestaetigung beim Anmelder(in) zustande.Bei der der Ausarbeitung individuell geplanter Reisen nach Kundenwunsch kann eine Bearbeitungsgebühr von  bis zu 200,00  EUR berechnet werden (je nach Höhe des Arbeitsaufwandes). Dieser Betrag wird in seiner vollen Höhe bei Buchung einer der angebotenen Leistungen angerechnet.Die Berbeitungsgebühr kann im Voraus sowie 
nach Übermittlung des Angebotes (bei keinem Buchungsauftrag) berechnet werden.

2.Zahlung

Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestaetigung und Aushaendigung des Sicherungscheines werden Auszahlungen wie folgt faellig: 15 % des Reisepreises, hoechstens jedoch 250,00 € pro Person,sofern kein Sicherungschein ausgehaendigt wird.Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung plus Versicherungspraemie. Pkt. 5. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestaetigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen . Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer koennen nicht als Erfuellung angesehen werden.

2.1. Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Buchungsbestaetigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet , so ist die Continental Reiseagentur GmbH berechtigt , den Vertrag fristlos zu kuendigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann die Continental Reiseagentur GmbH, die gemaess Ziffer 5 zu berechnenden Kosten , als Schadenersatz geltend machen. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spaetestens 14 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingang ). Bei kurzfristigen Buchungen- wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 24 Tage liegen – ist der Reisepreis in voller Hoehe, spaetesten 7 Tage vor Reisetermin an die Continental Reiseagentur GmbH zu zahlen ( Feststellung des Zahlungseingangs ).

2.2 Ohne die vollstaendige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Uebermittlung der Reiseunterlagen und die Erbringung der Reiseleistung. Die Reiseunterlagen werden erst bei vollstaendiger Bezahlung des Reisepreises zur Verfuegung gestellt.

3. Reisedokumente

Sollten die Reisedokumente dem Reiseteilnehmer bzw. Anmelder wider Erwarten nicht bis spaetestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzueglich mit der Continental Reiseagentur GmbH, in Verbindung zu setzen. Der Empfaenger ist verpflichtet ,seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die Richtigkeit der Ausstellung ( Name, Reisedaten, Reiseziel etc. ) zu überpruefen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren.

4. Aenderungen

Für vom Reiseteilnehmer veranlasste Aenderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt wird je Vorgang ein Bearbeitungsentgelt von € 25 ,- erhoben.Ergeben sich als Folge einer solchen Aenderung für Mitreisende hoehere Reisepreise , die nicht durch Storno – bzw. Aenderungskosten ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten. Für spaetere Umbuchungen werden Bearbeitungsentgelte gemaess Ziffer 5 faellig.

4.1 Von Leistungsaenderungen wird die Continental Reiseagentur GmbH den Reiseteilnehmer unverzzueglich unterrichten und Ihm mit einer Erklaerungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen oder kostenlosen Ruecktritt anbieten, sofern die Aenderungen nicht lediglich geringfuegig sind. Ein Kuendigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.

4.2 Preiserhoehungen nach Abschluss des Reisevertrages sind bis 21 Tage vor Reiseantritt aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gruenden in dem Umfang moeglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies gerechtfertigen. Aenderungen des Reisepreises sind unverzuegich zu erklaeren. Bei Preiserhoehungen über 5 % kann der Reiseteilnehmer innerhalb von 10 Tagen kostenlos zuruecktreten und unverzueglich die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, sofern dies moeglich ist.

5. Ruecktrittsgebuehren bei Flugtickets

Ruecktrittsgebuehren bei Flugtickets ohne weitere Arrangement für Personen über 2 Jahre beim Linienflug ab Buchungstag € 25 ,- pro Vor- gang , ab dem 28. Tag vor Abreise € 75 ,- bis € 200 ,- pro Person , je nach Fluggesellschaft und Tarif. Bei Nichtantritt des Fluges € 175 ,- No Show – Gebuehren pro Person.

5.1 Ruecktrittsgebuehren bei Flugpauschalreisen, Flug, Bus, Mietwagen und Rundreisen:

seitens des Reiseteilnehmer – dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifuegung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurueck oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Continental Reiseagentur GmbH pauschallierte Ruecktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschallierten Ruecktrittstrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer des Reisepreises: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15 % bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20 % bis zum 15 Tag vor Reisebeginn 30 % bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 45 % ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 55 % bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reiseantritt 75 % des Reisepreises. Eine Reiseruecktrittversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Die Continental Reiseagentur GmbH empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung bei Buchung der Reise.

6. Haftung

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemaess erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Continental Reiseagentur GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhaeltnismaessigen Aufwand erfordert. Sie kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigefuehrt wurde bzw. die Abhilfe keine zulaessige Vertragsaenderung darstellt.Für Leistungen,bei denen die Continental Reiseagentur GmbH nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der jeweilige Veranstalter nach seinen Bedingungen, die den Vorschriften für Leistungstraeger der Continental Reiseagentur GmbH Haftungsbeschraenkungen vorgesehen, kann sich die Continental Reiseagentur GmbH bei entsprechenden Sonderfaellen auf diese berufen.

7. Anmeldung von Anspruechen / Verjaehrung

Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zumindestens mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden.Ansprueche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb  eines Monats nach vertraglich vorgesehender Ansprueche der Kunden aus Gewaehrleistung und vertraglicher Haftung verjaehren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjaehrung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

8. Beschraenkung der Haftung – bei vertraglicher Haftung

Die vertragliche Haftung der Continental Reiseagentur GmbH für Schaeden, die nicht auf koerperliche Schaeden zurueckzufuehren sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschraenkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsaetzlich noch grob fahrlaessig herbeigefuehrt wird oder soweit die Continental Reiseagentur GmbH für einem dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstraegers verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang ist der Abschluss einer Reiseunfall – und Gepaeckversicherung zu empfehlen. Die Continental Reiseagentur GmbH haftet nicht für Leistungsstoerungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reise - Ausschreibung ausdruecklich als solches gekennzeichnet werden.

9. Pass – Einreise – und Gesundheitsbestimmungen

Achten Sie sorgfaeltig auf die in den Katalogen oder auch unsere hier hinweisenden Links wie Buchungsinfo, Reiseinfos,Gepaeckinfos und Links gegebenen Bestimmungen auf Pass-, Visa- und Gesundheit und auf etwaige Aenderungen in spaeteren Mitteilungen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchfuehrung der Reisevorschriften selbst verantwortlich.

10. Allgemeines

Gerichtstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben und sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie Passivprozesse, ist Berlin.