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Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Das Reisebuero "Continental
Reiseagentur GmbH" vertreten durch die Geschaeftfuehrerin Leticia Pluemer erbringt Ihre Dienste ausschliesslich auf der
Grundlage die Allgemeinen Geschaeftbedingungen. Sie gelten fuer
alle kuenftigen Geschaeftbeziehungen auch wenn sie nicht nochmals
ausdruecklich vereinbart wurden.
1.Reisevertrag
Mit der Anmeldung wird nach Massgabe der Auschreibung mit Zugang verbindlich. Der Inhalt des
Reisevertrages orientiert sich nach dem Reiseprospekt und der
schriftlichen Reisebestaetigung. Dies gilt auch für telefonische
Anmeldungen, Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder
den Leistungsbeschreibungen nicht entsprechen,beduerfen einer ausdruecklichen
Bestaetigung der Continental Reiseagentur GmbH.
Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestaetigung
beim Anmelder(in) zustande.Bei der der Ausarbeitung individuell geplanter Reisen
nach Kundenwunsch kann eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 200,00 EUR berechnet
werden (je nach Höhe des Arbeitsaufwandes). Dieser Betrag wird in seiner vollen
Höhe bei Buchung einer der angebotenen Leistungen angerechnet.Die
Berbeitungsgebühr kann im Voraus sowie
nach Übermittlung des Angebotes (bei keinem Buchungsauftrag) berechnet werden.
2.Zahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestaetigung und Aushaendigung des Sicherungscheines werden Auszahlungen
wie folgt faellig: 15 % des Reisepreises, hoechstens jedoch
250,00 pro Person,sofern kein Sicherungschein ausgehaendigt wird.Die Anzahlung wird auf den Reisepreis
angerechnet. Der Zahlungsbetrag setzt sich zusammen aus Anzahlung
plus Versicherungspraemie. Pkt. 5. Zahlungen haben unter
Angabe der auf der Reisebestaetigung ersichtlichen
Rechnungsnummer zu erfolgen . Zahlungen ohne diese
Rechnungsnummer koennen nicht als Erfuellung angesehen werden.
2.1. Geht der
Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach
Datum der Buchungsbestaetigung ein und wird auch nach
Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet , so ist
die Continental Reiseagentur GmbH berechtigt , den Vertrag
fristlos zu kuendigen und die Buchung zu stornieren. In diesem
Fall kann die Continental Reiseagentur GmbH, die gemaess
Ziffer 5 zu berechnenden Kosten , als Schadenersatz geltend
machen. Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spaetestens
14 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des
Zahlungseingang ). Bei kurzfristigen Buchungen- wenn zwischen
Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 24 Tage liegen
ist der Reisepreis in voller Hoehe, spaetesten 7 Tage vor
Reisetermin an die Continental Reiseagentur GmbH zu zahlen
( Feststellung des Zahlungseingangs ).
2.2
Ohne die
vollstaendige Zahlung des Reisepreises
besteht kein Anspruch auf Uebermittlung der Reiseunterlagen und
die Erbringung der Reiseleistung. Die Reiseunterlagen werden erst
bei vollstaendiger Bezahlung des Reisepreises zur Verfuegung
gestellt.
3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem
Reiseteilnehmer bzw. Anmelder wider Erwarten nicht bis spaetestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat
sich dieser unverzueglich mit der Continental Reiseagentur
GmbH, in Verbindung zu setzen. Der Empfaenger ist
verpflichtet ,seine empfangenen Unterlagen umgehend auf die
Richtigkeit der Ausstellung ( Name, Reisedaten, Reiseziel etc. )
zu überpruefen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu
reklamieren.
4. Aenderungen
Für vom Reiseteilnehmer veranlasste Aenderungen bis 30 Tage vor Reiseantritt wird je
Vorgang ein Bearbeitungsentgelt von 25 ,- erhoben.Ergeben
sich als Folge einer solchen Aenderung für Mitreisende hoehere
Reisepreise , die nicht durch Storno bzw. Aenderungskosten
ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen
Lasten. Für spaetere Umbuchungen werden Bearbeitungsentgelte gemaess Ziffer 5 faellig.
4.1 Von
Leistungsaenderungen wird die Continental Reiseagentur GmbH den
Reiseteilnehmer unverzzueglich unterrichten und Ihm mit einer Erklaerungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlos Umbuchungen
oder kostenlosen Ruecktritt anbieten, sofern die Aenderungen
nicht lediglich geringfuegig sind. Ein Kuendigungsrecht des
Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
4.2 Preiserhoehungen nach
Abschluss des Reisevertrages sind bis 21 Tage vor Reiseantritt
aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gruenden in
dem Umfang moeglich, wie nachzuweisende Tatsachen dies
gerechtfertigen. Aenderungen des Reisepreises sind unverzuegich
zu erklaeren. Bei Preiserhoehungen über 5 % kann der
Reiseteilnehmer innerhalb von 10 Tagen kostenlos zuruecktreten
und unverzueglich die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise
verlangen, sofern dies moeglich ist.
5. Ruecktrittsgebuehren bei
Flugtickets
Ruecktrittsgebuehren bei
Flugtickets ohne weitere Arrangement für Personen über 2 Jahre
beim Linienflug ab Buchungstag 25 ,- pro Vor- gang , ab
dem 28. Tag vor Abreise 75 ,- bis 200 ,- pro Person
, je nach Fluggesellschaft und Tarif. Bei Nichtantritt des Fluges
175 ,- No Show Gebuehren pro Person.
5.1 Ruecktrittsgebuehren bei
Flugpauschalreisen, Flug, Bus, Mietwagen und Rundreisen:
seitens des Reiseteilnehmer
dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifuegung
der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom
Reisevertrag zurueck oder tritt er die Reise nicht an, so kann
die Continental Reiseagentur GmbH pauschallierte Ruecktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschallierten Ruecktrittstrittskosten betragen pro angemeldeten
Teilnehmer des Reisepreises: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15 %
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20 % bis zum 15 Tag vor
Reisebeginn 30 % bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 45 % ab dem 6.
Tag vor Reisebeginn 55 % bei Nichterscheinen bzw. Stornierung
nach Reiseantritt 75 % des Reisepreises. Eine Reiseruecktrittversicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Die Continental Reiseagentur GmbH
empfiehlt dringend den Abschluss einer solchen Versicherung bei
Buchung der Reise.
6. Haftung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemaess erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Continental
Reiseagentur GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhaeltnismaessigen Aufwand erfordert. Sie kann Abhilfe in der
Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht
wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der
Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigefuehrt
wurde bzw. die Abhilfe keine zulaessige Vertragsaenderung
darstellt.Für Leistungen,bei denen die Continental
Reiseagentur GmbH nur als Vermittler auftritt, worauf in den
Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der jeweilige
Veranstalter nach seinen Bedingungen, die den Vorschriften für Leistungstraeger der Continental Reiseagentur GmbH
Haftungsbeschraenkungen vorgesehen, kann sich die Continental
Reiseagentur GmbH bei entsprechenden Sonderfaellen auf diese
berufen.
7. Anmeldung von Anspruechen
/ Verjaehrung
Ist dem Mangel ganz oder teilweise
nicht abgeholfen worden, sollte zumindestens mit der Reiseleitung
eine Niederschrift erstellt werden.Ansprueche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehender Ansprueche der Kunden aus
Gewaehrleistung und vertraglicher
Haftung verjaehren innerhalb von 6 Monaten. Die Verjaehrung
beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden
sollte.
8. Beschraenkung der Haftung
bei vertraglicher Haftung
Die vertragliche Haftung der Continental
Reiseagentur GmbH für Schaeden, die nicht auf koerperliche Schaeden zurueckzufuehren sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis
beschraenkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsaetzlich
noch grob fahrlaessig herbeigefuehrt wird oder soweit die Continental
Reiseagentur GmbH für einem dem Kunden entstandenen Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungstraegers
verantwortlich ist. In diesem Zusammenhang ist der Abschluss
einer Reiseunfall und Gepaeckversicherung zu empfehlen.
Die Continental Reiseagentur GmbH haftet nicht für Leistungsstoerungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich
vermittelt werden und in der Reise - Ausschreibung ausdruecklich
als solches gekennzeichnet werden.
9. Pass Einreise
und Gesundheitsbestimmungen
Achten Sie sorgfaeltig auf die in
den Katalogen oder auch unsere hier hinweisenden Links wie Buchungsinfo,
Reiseinfos,Gepaeckinfos und Links gegebenen Bestimmungen auf Pass-, Visa- und
Gesundheit und auf etwaige Aenderungen in spaeteren
Mitteilungen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchfuehrung der Reisevorschriften selbst verantwortlich.
10. Allgemeines
Gerichtstand für Vollkaufleute,
für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben und sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages
Ihren Wohnsitz oder gewoehnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt
haben oder deren Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist sowie Passivprozesse, ist Berlin.
